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Spitex Grindelwald
Spitex Grindelwald (Foto Julia Bohren).

Tarife

Dank Spendengeldern können die Tarifansätze auf moderaten Niveau gehalten werden.

Hauswirtschaftliche Leistungen werden, sofern vorhanden, teilweise durch die Zusatzversicherung übernommen, im Zweifelsfall fragen Sie vorgängig bei Ihrer Krankenkasse nach.

Zusätzlich zum Stundenansatz wird eine Wegpauschale von Fr. 5.00 pro Besuch, jedoch maximal 1 x pro Tag in Rechnung gestellt.

Pflegeleistungen

A. Massnahmen der Abklärung und Beratung

(inkl. Quantifizierung des Hilfe- und Pflegebedarfs gemäss ärztlichem Auftrag)

Im Krankheitsfall für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz in der Schweiz CHF 76.90 pro Stunde
Bei Unfall für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz in der Schweiz CHF 114.90 pro Stunde
Vollkosten für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz im Ausland CHF 115.00 pro Stunde

B. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung

Im Krankheitsfall für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz in der Schweiz CHF 63.00 pro Stunde
Bei Unfall für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz in der Schweiz CHF 99.96 pro Stunde
Vollkosten für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz im Ausland CHF 100.00 pro Stunde

C. Massnahmen der Grundpflege

Im Krankheitsfall für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz in der Schweiz CHF 52.60 pro Stunde
Bei Unfall für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz in der Schweiz CHF 90.00 pro Stunde
Vollkosten für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz im Ausland CHF 90.00 pro Stunde

Patientenbeteiligung pro Tag

Im Krankheitsfall für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz in der Schweiz max. CHF 15.35
Die Patientenbeteiligung wird den Klientinnen und Klienten, die älter als 65 Jahre sind verrechnet. Bei Pflegeleistungen unter 60 Minuten pro Tag wird die Patientenbeteiligung entsprechend gekürzt.

Hauswirtschaft und Betreuung

Steuerbares Jahreseinkommen in CHF

Die Tarife werden nach steuerbarem Jahreseinkommen festgelegt, wobei der Vermögensanteil eingerechnet wird. Bei fehlenden Angaben wird der Höchsttarif verrechnet.

bis CHF 20'000 CHF 21.00 pro Stunde
von CHF 20'001 bis CHF 22'500 CHF 23.00 pro Stunde
von CHF 25'001 bis CHF 27'500 CHF 27.00 pro Stunde
von CHF 27'501 bis CHF 30'000 CHF 29.00 pro Stunde
von CHF 30'001 bis CHF 32'500 CHF 31.00 pro Stunde
von CHF 32'501 bis CHF 35'000 CHF 33.00 pro Stunde
von CHF 35'001 bis CHF 37'500 CHF 35.00 pro Stunde
von CHF 37'501 bis CHF 40'000 CHF 37.00 pro Stunde
von CHF 40'001 bis CHF 42'500 CHF 39.00 pro Stunde
von CHF 42'501 bis CHF 45'000 CHF 41.00 pro Stunde
von CHF 45'001 bis CHF 47'500 CHF 43.00 pro Stunde
von CHF 47'501 bis CHF 50'000 CHF 45.00 pro Stunde
über CHF 50'000 CHF 47.00 pro Stunde

Vollkosten für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz im Ausland CHF  55.50 pro Stunde

Zusätzlich zum Stundenansatz wird eine Wegpauschale von CHF 5.- pro Besuch verrechnet, jedoch maximal 1xpro Tag.

Für Einkäufe und Begleitung mit dem Auto werden pro gefahrenen Kilometer CHF 1.- in Rechnung gestellt.

Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung.

Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine Viertelstunde.

Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen gilt unabhängig vom Einkommen der Einheitstarif  von CHF 46.00 pro Stunde.

Dank Beiträgen aus der Spitexstiftung können die Tarifansätze auf diesem moderaten Niveau gehalten werden. Spendengelder an die Stiftung ermöglichen, dass dieses Angebot sowie die kostengünstige Lieferung der Mahlzeiten weiterhin aufrechterhalten werden kann.

Für nicht regelmässige, ungeplante Handreichungen verrechnen wir eine Pauschale von CHF 5.- zuzüglich einem Tarif von CHF 1.- pro Minute. In diesem Fall wird die effektiv benötigte Zeit in Minuten in Rechnung gestellt.

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